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Bauen mit einem Architekten: was für einen Vorteil haben Sie dadurch?

Eine Beratung durch einen Architekten kann Ihnen viel Zeit und Kosten ersparen.

  • Wir sind Ihr Gesprächspartner bei den ersten Überlegungen und wissen mit unserer Expertise, wie sich Ihre Ideen mit dem Grundstückszuschnitt, vorhandenen Grundrissen, Funktionalität, Stil und unzähligen kleinen aber wichtigen Details wie Türbreiten, Wärmebrücken etc. vereinbaren lassen.
  • Als Architekten beherrschen wir Ihre Bauphasen von Anfang bis Ende: Als Bauherr müssen Sie sehr viele Entscheidungen treffen. Unsere Beratung bzgl. Materialien, Grundstückslage, Behördengänge uvm. hilft Ihnen Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
  • Holen Sie sich eine Gegenmeinung zu Entwürfen oder Vorschlägen von Bauträgern oder Handwerkern ein. Sind die Leistungen und deren Angebote vollständig?
  • Als Architekt wissen wir, welche Unterlagen an welche Behörden gesandt oder besprochen werden müssen.
  • Ihr Traumhaus kann nach Ihren Wünschen individuell gebaut werden – ohne vorgefertigte Standardlösungen.
  • Sollten Sie ein Grundstück oder ein bestehendes Gebäude erwerben wollen, können wir Ihnen nach einer Plan- bzw. einer Ortseinsicht bereits eine erste Einschätzungen geben, ob Ihre Vorstellungen baurechtlich und bautechnisch am Objekt möglich sind.

Wie läuft normalerweise eine Zusammenarbeit für einen Bauprojekt ab?

  • Zuerst erfolgt eine konzeptionelle Vorplanung, die zusammen mit Ihnen, mit unserem Fachwissen und Erfahrungen und entsprechend den rechtlichen Vorschriften einen ersten Plan für Ihr Projekt entwirft. Evtl. wird bereits eine erste Kostenschätzung gefertigt.
  • Anschließend folgt die Entwurfsplanung: Diese umfasst das vollständige Planungskonzept unter Abstimmung aller Beteiligten (bei Bedarf mit Fremdleistungen, Fachingenieuren, Behörden etc.) mit festgelegten Komponenten, Entwurfszeichnungen und einer detaillierteren Kostenberechnung.
  • Ist alles abgestimmt, wird der Bauantrag mit allen benötigten Unterlagen gestellt. Meist erfordern Bauvorhaben eine Baugenehmigung oder ein Genehmigungsfreistellungsverfahren.
  • Ist die Planung genehmigt, erstellt wir die sogenannte Werk- und Ausführungsplanung inkl. Detailzeichnungen sowie komplexe Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung der verschiedenen Bauleistungen. Durch diese Unterlagen und Pläne kann für Sie der beste und günstigste Anbieter ermittelt werden.
  • Während dem Hausbau vertreten wir Sie als Bauherr. Mit der Übernahme der Bauleitung sind wir Ansprechpartner für alle Behörden, Handwerker, Dienstleister und für Sie – und vertreten Ihre Interessen. Wir kennen Bauvorschriften und wissen mit Behörden und Handwerkern umzugehen. Wir koordinieren und kontrollieren die Bauausführung hinsichtlich Gestaltung, Funktionalität und Bauqualität, prüfen Rechnungen, koordinieren Terminen und Bauablaufläufe und schreiben Kostenberechnungen fort.
  • Ist das Gebäude, die Sanierung, der Um- oder Anbau fertiggestellt, stehen wir Ihnen auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie uns brauchen.

Was ist die HOAI und was eine LPH?

Die meisten planerischen Aufgabenstellungen für Architekten und Ingenieure sowie deren Vergütung werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt.

Hochbauaufgaben gliedern sich laut HOAI beispielsweise in neun Leistungsphasen (LPH):

  1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
  2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
  8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Kostenfeststellung
  9. Objektbetreuung und Dokumentation

siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsphasen_nach_HOAI

Welche Sicherheit bieten wir Ihnen als Architekt?

Die Berufsbezeichnung Architekt ist gesetzlich geschützt. Damit können Sie sich auf das Fachwissen und auf die Arbeit Ihres Architekten verlassen.

  • Wir sind in der sogenannten „Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer“ aufgelistet. Hierzu haben wir die strengen Auflagen erfüllt wie ein abgeschlossenes Architekturstudium, praktische Tätigkeit in den Berufsaufgaben und die Vorlage eigener Arbeiten.
  • Weiterbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator (SiGeKo) gem. Baustellenverordnung und RAB 30
  • Sicherheit und Vertrauen: wir haften nach Baufertigstellung 5 Jahre und sind ausreichend versichert.
  • Wir sind unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter.

Was kostet ein Architekt?

Architektenhonorare sind per Gesetz festgelegt ähnlich wie bei Anwälten. Die amtliche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) schreibt die Sätze in Abhängigkeit von den Baukosten für jede Phase des Bauablaufs im Detail vor.

  • Sie sparen mit Architekten, da Sie an Qualität gewinnen. Im Gegensatz zu  Komplettangeboten und intransparenten Mischkalkulationen von z.B. Bauträgern arbeiten wir mit Ausschreibungen, so dass Sie günstige Angebote für die einzelnen Leistungsbereichen/Gewerke erhalten. So senken wir Ihre Kosten, indem wir Bauplanung und Bauausführung voneinander trennen.
  • Wir erstellen genaue Leistungsverzeichnisse und holen mehrere Angebote ein. Diese überprüfen wir auf Kosten, Qualität und Vollständigkeit der angebotenen Leistungen.
  • Durch unsere professionelle Planung sparen Sie Geld und Ärger. Mögliche Mängel oder Schwierigkeiten erkennen Architekten schneller als Laien, ebenso erkennen wir häufig günstigere Alternativen zu kostspieligen Wünschen.
  • Unsere Leistungen als Architekt können Sie natürlich ganz nach Ihren Wünschen in Anspruch nehmen – von einer Beratungsstunde bis hin zur Begleitung eines ganzen Bauvorhabens.
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